„Dear Passengers, …“ – folgt nach dem Beginn dieser Flughafen-Durchsage die Meldung, dass eine Maschine verspätet startet oder eine Verbindung komplett gestrichen wurde, sind Ärger, Frust und Ratlosigkeit beim Kunden vorprogrammiert. Der eine kann seine Urlaubsreise nicht antreten, der andere verpasst einen wichtigen Geschäftstermin, und wieder ein anderer kommt dadurch unpünktlich auf die Hochzeit seines einzigen Kindes.

Doch auch in der Luft können, ebenso wie auf der Straße, unvorhergesehene Ereignisse zur Behinderung des Verkehrs führen. Oder die betreffende Maschine weist plötzlich ein technisches Gebrechen auf … Gründe für Verzögerung und Ausfall gibt es viele. Doch der Fluggast hat Rechte – unter anderem Anspruch auf Entschädigung für die entstandenen Umstände.

Wann hat der Fluggast ein Recht auf Entschädigung?

Seit Februar 2005 stellen die Fluggastrechte eine gesetzlich verankerte Verordnung dar, die der Stärkung sämtlicher Ansprüche von Passagieren gelten und für die Airlines verbindlich sind. Zur Anwendung kommt das Gesetz bei Reisen in jedes Land der Welt, vorausgesetzt, das Flugzeug startet in einem EU-Land. Neben Verspätung und Ausfall auf einem Charter-, Linien- oder Billigflug hat jeder Fluggast auch ein Recht auf Entschädigungen bei Nichtbeförderung (beispielsweise aufgrund von Überbuchung).

Die Rechte des Passagiers im Detail

Folgend der Umfang aller finanziellen Ansprüche und Alternativen:

  • Nichtbeförderung
    Bei Nichtbeförderung hat jeder Passagier Anspruch auf die Wahl zwischen der nächsten bzw. frühestmöglichen Beförderung zum Zielort (beispielsweise durch Umbuchung auf den Flug mit einer anderen Maschine) und Rückerstattung des Ticketpreises. Darüber hinaus ist, unabhängig von den Kosten für die Reise, eine Entschädigungszahlung fällig – in der Höhe von 250 bis 600 Euro (die genaue Summe hängt mit der Länge der Flugstrecke zusammen). Bietet die Airline allerdings einen Alternativflug an, der nur wenig später startet (die Länge der zu erduldenden Wartezeit ohne Anspruch auf Entschädigung hängt wiederum mit der Länge der Flugstrecke zusammen), wird dadurch die Zahlung um 50 Prozent verringert.
  • Annullierung
    Wird der geplante Flug komplett gestrichen, hat man als Kunde der Airline ebenfalls das Recht auf die Wahl zwischen der nächsten bzw. frühestmöglichen Beförderung zum Zielort und Rückerstattung des Ticketpreises. Darüber hinaus stehen dem betreffenden Passagier eine kostenlose Versorgung und die Übernachtung in einem Hotel zu, falls nötig. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist, ebenfalls unabhängig vom Ticketpreis, identisch mit jener bei Nichtbeförderung. Diese Ansprüche stehen dem Fluggast in jedem Fall zu, außer er wurde bis spätestens zwei Wochen vor dem Abflug von der Annullierung verständigt.

Beachte auch: Wird wegen Nichtbeförderung oder Ausfall des Flugs von der Airline eine Alternative auf einem Ausweichflughafen angeboten, hat sie sämtliche Kosten des Transports von dem ursprünglichen zum anderen Airport zu tragen.

  • Verspätung
    Im Falle eines verspäteten Starts erhält der Fluggast eine kostenlose Versorgung und eine gratis Übernachtung im Hotel, falls dies nötig ist – natürlich nur dann, wenn er selbst pünktlich vor Ort war und zeitgerecht eingecheckt hat (die Länge der zu erduldenden Wartezeit ohne Anspruch auf Entschädigung hängt auch in diesem Fall mit der Länge der Flugstrecke zusammen). Darüber hinaus kann der Passagier in so einem Fall auch einen Schadenersatz geltend machen, sofern nachweislich ein Schaden durch den verzögerten Abflug eingetreten und die betreffende Airline dafür verantwortlich ist.

In keinem der oben genannten Fälle entsteht ein Anspruch, wenn die Nichtbeförderung, der Ausfall oder die Verspätung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen, Streik oder diversen Sicherheitsrisiken, wie etwa eine Terrorwarnung, verursacht wird.

Wie der Fluggast zu seinem Recht kommt

Bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche helfen das Luftfahrt-Bundesamt, auf diese Thematik spezialisierte Anwälte oder diverse Verbraucherportale wie flightright. Leider versuchen die Airlines relativ häufig, den Fluggästen ihr Recht zu verweigern – oft mit fadenscheinigen Begründungen.

Ist die Entschädigungszahlung durchgesetzt, werden sie per Überweisung bzw. Scheck oder in bar an den Passagier ausgehändigt – bei Einverständnis auch in Reisegutscheinen. Die gesamte Abwicklung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen.




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Reisejunkie, Autor, Solopreneur. Mag es, ungewöhnliche Orte zu entdecken und nach seinen eigenen Regeln zu leben.

1 Comment

  1. Was die rechtlichen Ansprüche betrifft, sind viele Passagiere unaufgeklärt. Ist die Fluggesellschaft qualitäts – und serviceorientiert, informieren proaktiv freundliche Flugbegleiter oder Flughafenangestellte die Betroffenen. Bei Billigfliegern passiert aber leider allzu oft genau das Gegenteil. Statt persönlicher Betreuung wird man auf automatische Anzeigetafeln verwiesen und an Stelle von Kulanz kommt es manchmal sogar zu gezielter Irreführung und Verwehrung von Entschädigungsansprüchen.
    Wer sich in Sachen Fluggastrechte gut auskennt, ist deshalb klar im Vorteil. Wenn es hektisch wird, hilft es den Betroffenen im Fall einer Verspätung einen kühlen Kopf zu bewahren, und gezielt die richtigen Schritte einzuleiten.

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